Hördiagnostik und Hörgeräte

Hörgeräteversorgung
Wir unterstützen Sie bei der Anpassung und Versorgung mit modernen Hörgeräten in Zusammenarbeit mit Ihrem Akustiker.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für die Versorgung mit zwei Hörgeräten einschließlich Ohrpassstücken und Honorar für die Arbeit des Akustikers einen festen Betrag, der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ist. Es handelt sich dabei um Hörgeräte mit Digitaltechnik, mit einer Verstärkungsleistung von wenigstens 75dB, mit mindestens vier Kanälen und drei Hörprogrammen und mit der Unterdrückung von Nebengeräuschen und Rückkoppelungspfeifen.
Geräte mit Zuzahlung haben eine bessere Ausstattung, sind häufig kleiner und bieten mehr technische Möglichkeiten und mehr Komfort. Aber oft wird mit den Hörgeräten, die die Krankenkassen vollständig bezahlen, das gleiche Sprachverstehen erzielt wie mit Hörgeräten mit Zuzahlung.
Bei der Hörgeräteanpassung durch den Akustiker werden in der Regel mehrere Hörgeräte zur Auswahl und zum Probetragen für mindestens eine Woche angeboten, davon wenigstens eines ohne Zuzahlung. Nach der Entscheidung für ein Hörsystem und nach einer Tragedauer von ungefähr drei Wochen erfolgt die Kontrolluntersuchung in der HNO-Praxis, um den Anpasserfolg zu überprüfen.